Bava Batra 341

Kapitel 341

א בשלמא בי דינא אלימי לאפקועי ממונא אלא עדים שעשו שליחותן חוזרין ועושין שליחותן
1 Allerdings hat das Gericht die Macht, Geld abzunehmen, wieso aber können die Zeugen, die ihren Auftrag verrichtet haben, zurücktreten und einen anderen Auftrag verrichten!? —
ב ולא והא אמר רב יהודה אמר רב עדים כותבין אפילו עשרה שטרות על שדה אחת
2 Etwa nicht, R. Jehuda sagte ja im Namen Rabhs, Zeugen dürfen sogar zehn Scheine über ein Feld schreiben!?
ג רב יוסף אמר בשטר מתנה
3 R. Joseph erklärte: Eine Schenkungsurkunde.
ד ורבה אמר בשטר שאין בו אחריות
4 Rabba erklärte: Einen Schein ohne Haftung. —
ה מאי ברייתא דתניא הרי שהיו נושין בו אלף זוז ופרע מהן חמש מאות זוז עדים מקרעין את השטר וכותבין לו שטר אחר מזמן ראשון דברי רבי יהודה רבי יוסי אומר שטר זה יהא מונח במקומו ויכתבו שובר
5 Was ist dies für eine Lehre? — Es wird gelehrt: Wenn man von ihm tausend Zuz fordert und er fünfhundert Zuz bezahlt, so zerreißen die Zeugen den Schuldschein und schreiben jenem einen anderen mit dem ersten Datum — so R. Jehuda. R. Jose sagt, der erste Schein bleibe auf seinem Platze, und sie schreiben ihm eine Quittung.
ו ומפני שני דברים אמרו כותבין שובר אחת כדי שיכוף לפורעו ואחת כדי שיגבה מזמן ראשון
6 Und aus zwei Gründen sagten sie, daß eine Quittung zu schreiben sei; erstens, damit er zu bezahlen gezwungen sei, und zweitens, damit er seit dem ersten Datum Zahlung erhalte. —
ז והא רבי יהודה נמי מזמן ראשון קאמר הכי קאמר ליה ר' יוסי לרבי יהודה אי מזמן ראשון קאמרת פליגנא עלך בחדא אי מזמן שני קאמרת פליגנא עלך בתרתי
7 R. Jehuda sagt ja ebenfalls, er erhalte sie seit dem ersten Datum!? — R. Jose sprach zu R. Jehuda wie folgt: wenn du das erste Datum meinst, so streite ich gegen dich wegen des einen Grundes, und wenn du das zweite Datum meinst, so streite ich gegen dich aus zwei Gründen.
ח תנו רבנן שטר שזמנו כתוב בשבת או בעשרה בתשרי שטר מאוחר הוא וכשר דברי ר' יהודה רבי יוסי פוסל אמר לו רבי יהודה והלא מעשה בא לפניך בצפורי והכשרת אמר לו כשהכשרתי בזה הכשרתי
8 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Šabbath oder der zehnte Tišri in einer Urkunde als Datum angegeben ist, so ist sie nachdatiert und gültig — so R. Jehuda; R. Jose sagt, er sei ungültig. R. Jehuda sprach zu ihm: Einst wurde dir ja ein solcher in Sepphoris vorgelegt, und du erklärtest ihn als gültig!? Dieser erwiderte: Habe ich ihn als gültig erklärt, so habe ich es nur in diesem Falle getan. —
ט והא רבי יהודה נמי בזה קאמר
9 Aber auch R. Jehuda spricht ja von einem solchen Falle!?
י אמר רבי פדת הכל מודים שאם הוזקקנו לעונתו של שטר ונמצאת עונתו מכוונת בשבת או בעשרה בתשרי ששטר מאוחר הוא וכשר
10 R. Pedath erwiderte: Alle stimmen überein, daß, wenn das Datum festgestellt worden ist und es auf einen Šabbath oder den zehnten Tišri fällt, die [Urkunde] nachdatiert und somit gültig ist,